
Quelle: Pixabay, Urheber: Michael Kauer
Der Berliner Senat hat das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verschärft. Eine Untersuchung zeigt nämlich: Das bald sieben Jahre alte Gesetz zeigt Wirkung.
DATUM | STANDORT | TITEL |
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26.02.2021 | Technischer Property Manager (m/w/d)26.02.2021 | |
25.02.2021 | Immobiliensachverständige/r (m/w/d) für den Standort Hannover25.02.2021 | |
25.02.2021 | Technischer Immobilien Asset Manager*25.02.2021 | |
23.02.2021 | Projektentwickler (w/m/d) Schwerpunkt Wohnimmobilien23.02.2021 | |
10.02.2021 | Immobilienverwalter (m/w/d)10.02.2021 | |
08.02.2021 | Immobilienkaufmann / Property Manager (m/w/d) für Gewerbeimmobilien08.02.2021 | |
08.02.2021 | Kundenberater (m/w/d) Wohnimmobilien08.02.2021 | |
05.02.2021 | Leiter Projektentwickler (m/w/d) mit Schwerpunkt Grundstücksakquise05.02.2021 |
Seit Beginn der Schließungen von Läden, Hotels und Lokalen aufgrund der Corona-Pandemie wird darüber diskutiert und gestritten, was das für die Mietzahlungen heißt. Das ging so weit, dass der Gesetzgeber eine Pandemie-Norm für § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schuf. Doch weder die gerichtlichen Entscheidungen, die inzwischen gefällt wurden, noch die Rechtsänderungen bringen den Mietparteien Sicherheit. Letztlich hilft ihnen vor allem eines: gemeinsam eine Lösung finden.
Die aktuelle IZ-Titelstory: Nur die Mietparteien können den Knoten lösenAlle Nachrichten der Ausgabe 08/2021© Copyright 2021: IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH.