Politik | 29.11.2019
Von Christine Rose
In diesem Artikel:
Organisationen:
Bundesrat, Bundesregierung Deutschland, BundestagPersonen:
Winfried Kretschmann, Markus Söder, Reinhold Hilbers
Bundesrat stoppt Steuergesetz mit Sanierungs-AfA

Quelle: imago images, Urheber: Panthermedia
Der Bundesrat hat heute das Steuergesetz zum Klimaschutzpaket gestoppt. Darin enthalten ist auch die Einführung einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im Vermittlungsausschuss wollen die Länder nun unter anderem die finanzielle Verteilung der Kosten nachverhandeln.
Einstimmig beschloss die Länderkammer, das Steuergesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag zu überweisen. Nachverhandelt werden soll unter anderem mit Blick auf die Kostenverteilung. Die Bundesregierung rechnet damit, dass das Gesamtpaket im kommenden Jahr zu Steuerausfällen von insgesamt 425 Mio. Euro führt, die bis 2024 auf 1,4 Mrd. Euro steigen. Davon würde jeweils mehr als die Hälfte der Summe auf Länder und Kommunen entfallen, während die im Zuge der Klimaschutzpakets generierten Einnahmen (höhere Steuer auf Flugtickets, CO2-Bepreisung) komplett dem Bund zufielen. Die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen beträgt der Berechnung zufolge 70 Mio. Euro im Jahr 2021 und steigt bis 2024 auf 235 Mio. Euro.
Bund soll sich "fair verhalten"
Ganz glauben mögen die Länderchefs den Zahlen allerdings nicht. Es sei darüber diskutiert worden, ob sie "nicht viel zu gering sind", sagte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich dafür aus, die Kostenverteilung zu klären und nicht das Steuergesetz grundsätzlich zu blockieren: "Wenn sich der Bund an dieser Stelle fair verhält, kommen wir auch sehr schnell zum Ergebnis. Vielleicht sogar noch vor Weihnachten."
Vor allem die Grünen wollen jedoch auch Inhalte nachverhandeln. Die CO2-Bepreisung habe "Konstruktionfehler", sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), eine Erhöhung der Pendlerpauschale lehnt er ab.
Das Klimaschutzpaket setzt sich aus vier Gesetzen zusammen. Der Bundesrat billigte heute drei Vorlagen, die - anders als der Steuergesetzentwurf - auch nicht zustimmungspflichtig sind: das Klimaschutzgesetz, das unter anderem für die Bereiche Gebäude, Verkehr und Industrie CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 vorgibt, das Gesetz zur Einführung eines CO2-Preises beim Heizen und im Verkehr sowie eine Erhöhung Luftverkehrsteuer.
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