Digitales | 18.11.2019
Von Ulrich Schüppler
In diesem Artikel:
Städte:
GranseeOrganisationen:
Bundesregierung Deutschland, BundestagPersonen:
Andreas Scheuer, Anke Domscheit-Berg
Bund will 1,1 Mrd. Euro in Mobilfunkinfrastruktur stecken

Quelle: imago images, Urheber: Sven Simon
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen, die bestehenden rund 5.000 weißen Flecken im Mobilfunknetz abzudecken. Dafür stellt sie 1,1 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur zur Verfügung.
"Eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist überfällig", stellt der für digitale Infrastruktur zuständige Minister Andreas Scheuer auf der Webseite seines Ministeriums fest. "Trotz der Versorgungsauflagen und vertraglicher Verpflichtungen haben wir etwa 5.000 weiße Flecken, weil der Ausbau dort schlicht nicht wirtschaftlich, aber trotzdem notwendig ist." Für die Immobilienwirtschaft ist das eine wichtige Aussage, denn die digitale Anbindung wird zunehmend über die Attraktivität von Gebäudestandorten entscheiden.
Um das Problem der mangelnden Netzabdeckung aus der Welt zu schaffen, will der Bund nun 1,1 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur für neue Mobilfunkmasten zur Verfügung stellen und eine bundeseigene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft für die Umsetzung gründen. Das wurde im Rahmen der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung beschlossen, die das Kabinett am Wochenende im Anschluss an seine Klausurtagung auf Schloss Meseberg in Brandenburg vorstellte.
Mehr Masten alleine lösen das Problem nicht
Ziel der Mobilfunkstrategie ist es, "dass zügig eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (LTE/4G) entsteht", heißt es im Papier der Regierung. Für Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, geht der Lösungsansatz der Bundesregierung jedoch am eigentlichen Problem vorbei. Nur weil es mehr Masten gebe, heiße das nicht, dass die Mobilfunkbetreiber auch ihre Sendeanlagen darauf montieren.
"Deutschland hat im Gegensatz zu anderen Ländern nach wie vor kein internes Roaming", erläuterte Domscheit-Berg am Sonntagabend im Interview mit dem heute-journal. Beim Roaming müssen Mobilfunkanbieter an den Stellen, an denen sie selber keine Sendeanlage besitzen, das Signal über den Sender der Konkurrenz leiten und dafür bezahlen. Während das im EU-Ausland vorgeschrieben ist, müsste für ein Roaming auf innerdeutscher Ebene das Telekommunikationsgesetz geändert werden. "Das hat der Gesetzgeber bei der letzten Novelle versäumt", sagte Domscheit-Berg. Gäbe es ein nationales Roaming, ließe sich die flächendeckende Versorgung mit viel weniger Sendeanlagen und damit deutlich schneller sicherstellen.
Vage Andeutungen zu künftiger Glasfaseranbindung
Erschwerend kommt hinzu, dass für den neuen Mobilfunkstandard 5G noch mehr Masten benötigt werden als bisher. Diese müssten zudem mit Glasfaser an den nächsten Internetknoten angebunden werden, damit der Geschwindigkeitsgewinn durch 5G nicht einfach verpufft. Dieser Zusammenhang wird im Mobilfunkstrategiepapier des Bundes zwar erläutert, konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden aber kaum dargelegt. Als ein Lösungsansatz wird die Nutzung von 2.300 km Leerrohrkapazitäten entlang von Bundesfern- und Wasserstraßen genannt. Wer aber dort zu welchen Konditionen Glasfaser hineinlegen soll, sagt das Papier nicht.
Immerhin haben die großen deutschen Mobilfunkbetreiber jüngst mitgeteilt, beim Netzausbau künftig enger zusammenarbeiten zu wollen. Konkrete Details dazu soll es im kommenden Jahr geben.
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