Politik | 14.11.2019
Von Peter Dietz
In diesem Artikel:
Organisationen:
Bundesregierung Deutschland, SPD, CDU/CSUImmobilienart:
Wohnen
Maßnahmen gegen Geldwäsche bei Immobilien-Deals verschärft
Der Finanzausschuss des Bundestags hat die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gegen Geldwäsche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter verschärft. Künftig müssen ausländische Investoren beim Kauf von Immobilien mehr Transparenz an den Tag legen.
Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zu. Der in geänderter Fassung beschlossene Entwurf sieht unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften vor. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten.
Auch Mietmakler sollen Verdachtsfälle melden
Vermittler, die sich auf den Kauf bzw. Verkauf von Häusern und Wohnungen konzentriert haben, gehörten schon zuvor zum Kreis der Verpflichteten. Künftig sind auch Mietmakler hierzulande dazu angehalten, nach den Maßstäben des Geldwäschegesetzes ein Risikomanagement einzurichten, Sorgfaltspflichten wie die Identifizierung der Vertragspartner zu erfüllen und gegebenenfalls Verdachtsmeldungen abzugeben.
Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf Schätzungen, wonach das Geldwäschevolumen in Deutschland 100 Mrd. Euro betrage. Geldwäschebekämpfung sei daher Kriminalitätsbekämpfung. Besonders wichtig sei, dass die wirtschaftlich Berechtigten von ausländischen Unternehmen, die Immobilien erwerben, in das Transparenzregister eingetragen werden. Geschehe dies nicht, dürften die Notare solche Geschäfte nicht beurkunden. Immobilien dürfen nun nicht mehr an Gesellschaften mit intransparenten Eigentümerstrukturen verkauft werden.
Allerdings wurden auch einige geplante Verschärfungen wieder zurückgenommen. So wird darauf verzichtet, beim Einsatz von sogenannten Prepaid-Karten ab einem Umsatz von 20 Euro eine Identifizierungspflicht einzuführen. Künftig gilt die Identifizierungspflicht erst ab 100 Euro im Internet und 150 Euro offline. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass die Maßnahmen gegen Geldwäsche im Immobiliensektor verschärft worden seien. Es sei gelungen, das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu verbessern.
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