Politik | 13.11.2019
Von Jutta Ochs
In diesem Artikel:
Organisationen:
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundestag, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & GrundPersonen:
Christian Bruch, Carsten Herlitz
"Die Marktmiete wird immer weiter verzerrt"

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs
Die Juristen der Immobilienverbände haben in ihren Statements für die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch der Politik deutlich gemacht, was Wohnungsunternehmen von der vorgesehenen Verlängerung des Betrachtungszeitraums des Mietspiegels von vier auf sechs Jahre halten - nämlich absolut gar nichts.
Denn durch den bislang gültigen Vierjahreszeitraum solle nach der gesetzlichen Zielsetzung verhindert werden, dass Altverträge die ortsübliche Vergleichsmiete zu sehr unter die Marktmiete drücken, interpretieren die Juristen vom GDW Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen und vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) den § 558 ff. BGB. Stattdessen werde "unter Missachtung dieser gesetzlichen Intention sehenden Auges versucht, die aktuelle Marktmiete durch möglichst viele alte Mieten weiter zu verzerren, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu entdynamisieren und eine weitere Mietpreisbremse zu installieren", heißt es in den Stellungnahmen von Carsten Herlitz (GdW) und Christian Bruch (BFW). Es stelle sich auch in Kombination mit der Mietpreisbremse die Frage, ob nicht mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums ein Punkt erreicht wird, der mit Artikel 14 GG nicht mehr vereinbar sei.
Vergleichsmiete entfernt sich von Marktmiete
Auch verstärkten sich wissenschaftliche Defizite und die damit einhergehende zivilrechtliche Angreifbarkeit des qualifizierten Mietspiegels, weil sich die ausgewiesenen Durchschnittswerte weiter als bisher von der Marktmiete entfernten, argumentierten die Verbände. Die Verunsicherung der Marktteilnehmer schwäche die "Akzeptanz und die Befriedungsfunktion des Mietspiegels". Statt der Verlängerung des Betrachtungszeitraums müsse die wissenschaftliche Qualität gestärkt werden. Das Argument verweist auf die vorgesehene Reform der Mietspiegelerhebung, die derzeit beim Bundesjustizministerium in Arbeit ist. Die Immobilienverbände halten es für unsinnig, beide Gesetzesvorlagen getrennt voneinander zu betrachten.
"Private besonders betroffen"
Private Eigentümer sind durch die geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraums in besonderem Maße betroffen, warnte zudem Haus & Grund Deutschland bei der Anhörung. Sie müssten mit der Miete sämtliche laufenden Kosten, also Instandhaltung, Bewirtschaftung, gesetzlich verpflichtende Modernisierungen und Kreditfinanzierung, tragen, profitierten dabei jedoch nicht von den Preisvorteilen, die große Wohnungsunternehmen aushandeln können. Kleinvermieter seien damit darauf angewiesen, die Mieten regelmäßig mithilfe der Mietspiegel anzupassen. "Wenn der Staat nun durch dieses Gesetz die Mietspiegel manipuliert, steigt die Gefahr, dass langfristig immer mehr private Vermieter die Vermietung aufgeben müssen."
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