Politik | 21.01.2019
Von Robin Göckes
In diesem Artikel:
Städte:
KielOrganisationen:
Bundesrat, Bundestag, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, CDU/CSU, ZIA Zentraler Immobilien AusschussPersonen:
Olaf Scholz, Stefan Schmidt, Hans Volkert Volckens, Monika Heinold
Kompromissvorschlag für die Grundsteuerreform aus Kiel

Quelle: pixabay.com, Urheber: Robert Michel
Wenn am 1. Februar Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Länderkollegen zur nächsten Debattenrunde in Sachen Grundsteuerreform bittet, wird ein neuer Vorschlag auf dem Tisch liegen. Der kommt aus Kiel, ist als pragmatischer Kompromiss gedacht und könnte auch drohende Schwierigkeiten in Sachen Gesetzgebungskompetenz vermeiden. Die erste Kritik lässt allerdings nicht lange auf sich warten.
Nach dem wertabhängigen Modell, welches von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugt wird, und dem wertunabhängigen Modell, das besonders CDU/CSU propagieren, hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) einen neuen konkreten Vorschlag in die Debatte um die Grundsteuer eingebracht. Der lässt sich auf die kurze Formel Flam bringen. Hinter der Abkürzung verbirgt sich ein Modell, welches sowohl Gebäude- als auch Bodenfläche berücksichtigt und zudem den Bodenwert mit einbezieht. Der soll für jede Gemeinde gemittelt festgestellt werden. Wenn es zwischen einzelnen Lagen erhebliche Abweichungen gibt, sollen Zonen eingeteilt werden. In denen dürften die Bodenrichtwerte nicht mehr als 30% voneinander abweichen.
Die Zeit drängt
Der Vorschlag aus Kiel hat das Ziel, in die festgefahrene Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern des von Finanzminister Scholz präferierten Mietmodells wieder Schwung zu bringen. Der wäre bitter nötig, schließlich muss bis Jahresende ein Reformmodell gefunden sein, dem sowohl Bundesrat als auch Bundestag zustimmen. Ansonsten droht der Ausfall der Grundsteuer. Diskutiert werden könnte der Kieler Vorstoß am 1. Februar, wenn die Länderfinanzminister wieder mit Scholz zusammentreffen, um über die Reform zu beraten.
Während Heinold ihren Vorschlag für praxistauglich und gerecht hält, warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) vor einer "erheblichen Ungleichbehandlung". Stein des Anstoßes sind die Bodenwertzonen. "Eine Spreizung von 30% ober- und unterhalb eines Mittelwerts kann im Extremfall dazu führen, dass Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer mit fast dem Doppelten ihres tatsächlichen Werts besteuert werden. Hierdurch gibt es erhebliche Zweifel, ob eine solche Ausgestaltung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird", sagt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht.
Werde die Spreizung jedoch verringert, tendiere die Bewertung wieder zu einer Einzelfallbetrachtung, die aufgrund des Aufwands abzulehnen sei. "Darüber hinaus darf im Rahmen der Grundsteuerreform nicht nur an Wohnimmobilien gedacht werden", meint Volckens. "Eine möglichst einfache Bewertung von Wirtschaftsimmobilien muss bei der Reform ebenso im Fokus stehen." Dafür sieht Volckens keinen Ansatz im Kieler Modell. Die konkrete Wirkung des Kompromissvorschlags müsste zudem zusätzlich anhand einer Verprobung untersucht werden, fordert Volckens.
Kompromiss gesucht
Ob die Idee von Heinold eine Chance haben wird, muss sich erst noch zeigen. Bislang lehnten besonders die CDU- und CSU-geführten Landesministerien den Einfluss von Wertkomponenten in die Neugestaltung der Grundsteuer ab, während Scholz von weiten Teilen der SPD Rückendeckung erhielt. Die von den Grünen geführten Landesministerien gaben sich bislang in der Debatte vergleichsweise zurückhaltend, ebenso wie die Grünen im Bund. "Für uns steht absolut im Mittelpunkt, den Ausfall der Grundsteuer zu verhindern. In der Kürze der Zeit, die uns für die Reform noch bleibt, müssen wir schauen, was umsetzbar ist und dürfen nicht auf Idealvorstellungen beharren. Uns ist klar, dass wir einen Kompromiss brauchen", fasst Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen der Grünen-Bundestagsfraktion die Haltung seiner Fraktion zusammen.
Gesetzgebungskompetenz steht auf dem Spiel
Besonders ein Aspekt könnte für einen Kompromissvorschlag wie den von Heinold sprechen: Die Frage, wie stark von der bisherigen Berechnung der Grundsteuer nach Einheitswerten abgewichen werden darf, ohne dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz verliert. Diese Gefahr könnte bei einem wertunabhängigen Modell drohen. Zumindest ist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse zu diesem Schluss gekommen. Und auch Schmidt warnt davor: "Dann bräuchten wir eine Grundgesetzänderung, die den ohnehin schon engen Zeitplan für die Reform noch weiter belasten würde", erklärt er.
Aktuell gibt es bereits ein Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes, in dem es darum geht, Investitionen des Bundes in den sozialen Wohnungsbau in den Ländern weiterhin zu ermöglichen. "Es gab einen Vorschlag, dem die Länder nicht zugestimmt haben. Würden wir das bestehende Paket auch noch um Änderungen für die neue Grundsteuer erweitern, würde es noch schwieriger werden, zu einer Einigung zu kommen", mahnt Schmidt. Ein Modell mit Wertkomponente könnte diese Schwierigkeiten umgehen, glaubt er.
Alle Informationen zum aktuellen Stand der Reformdebatte finden Sie in unserer Liste der aktuellen Gesetzesvorhaben.
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