Politik | 10.04.2018
Von Jutta Ochs
In diesem Artikel:
Organisationen:
Bundesregierung Deutschland, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesministerium der FinanzenPersonen:
Olaf Scholz, Axel GedaschkoImmobilienart:
Wohnen
Scholz legt Grundgesetzänderung für Sozialwohnungsbau vor

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs
Die Bundesregierung will durch eine Grundgesetzänderung ihre Zusage einlösen, den sozialen Wohnungsbau auch 2020 und 2021 mitzufinanzieren. Das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) hat nun eine entsprechende Vorlage zur Änderung erarbeitet.
Nach Informationen des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen soll ein neuer Artikel 104d geschaffen werden, der das Zusammenspiel von Bund und Ländern bei der Finanzierung von Sozialwohnungen regelt. Dabei sollen die Fördermittel aber explizit an den Neubau von Wohnungen gekoppelt sein. Der GdW begrüßt das Vorhaben ausdrücklich, eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft werde so umgesetzt, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Nach früheren Plänen sollte im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für den Sozialwohnungsbau nach 2019 allein auf die Länder übergehen. Dafür gab es Ausgleichsmittel (leicht erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer). Die Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sich der Bund auch über 2019 hinaus am Neubau von Sozialwohnungen in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro beteiligen wird, ohne dass die Ausgleichsmittel gekürzt werden. Dafür aber müsse die Zweckbindung (Neubau) eingehalten und nachgewiesen werden. Mehrere Länder hatten in den vergangenen Jahren überhaupt keine neuen Sozialwohnungen errichtet und zum Teil das Geld gebunkert. Derzeit fehlen in Deutschland nach übereinstimmenden Schätzungen rund 80.000 Sozialwohnungen jährlich.
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