Recht | 13.12.2011

Beim Vorsteuerabzug Dokumentationsfrist beachten

Der Vorsteuerabzug muss bis zum 31. Mai des Folgejahres dokumentiert werden. Bild: law
Der Vorsteuerabzug muss bis zum 31. Mai des Folgejahres dokumentiert werden.

Bild: law

Bauherren, die bei teilunternehmerisch genutzten Gebäuden die Vorsteuer für die innerhalb eines Jahres angefallenen Baukosten in Abzug bringen wollen, müssen die teilunternehmerische Nutzun […]

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